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Unabhängig

Private Redaktion. Keine Behörde, keine Aufsicht, keine Kanzlei. Keine Behörde. Private Redaktion. Wer wir sindMehr

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Verfahren

Methodik

Jeder Satz auf diesem Portal soll nachprüfbar sein. Diese Seite sagt, woran.

In fünf Schritten
  1. Quelle einlesen

    Grundlage sind die Verbrauchermitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die die Behörde selbst veröffentlicht, sowie Warnungen weiterer Aufsichtsbehörden. Wir lesen die amtlichen Meldungen, nicht Presseberichte darüber.

  2. Gegenstand bestimmen

    Aus der Meldung wird der Anbieter herausgelesen: Firmierung, Website, und die weiteren Namen, unter denen dasselbe Angebot auftritt. Behörden schreiben Domains in ihren Meldungen entschärft, etwa beispiel(.)de. Wir stellen die lesbare Schreibweise wieder her, ändern aber nichts am Namen.

  3. Wortlaut übernehmen

    Das Zitat der Behörde wird unverändert übernommen. Wir kürzen es nicht, wir ergänzen es nicht, und wir setzen keine Auslassungspunkte. Ein Zitat, das diese Regel verletzt, lässt sich technisch nicht veröffentlichen: die Prüfung beim Erzeugen der Seite bricht ab.

  4. Gegenlesen

    Eine zweite Person vergleicht den fertigen Eintrag mit der Originalmeldung: Name, Datum, Behörde, Zitat, Link. Name und Datum dieser Prüfung stehen im Eintrag selbst, unter Geprüft.

  5. Einordnen

    Zum Schluss der erklärende Teil: was das Muster bedeutet, welche Warnzeichen dazugehören und was jetzt konkret zu tun ist. Dieser Teil ist Einordnung und als solche erkennbar vom Zitat getrennt.

Was wir behaupten, und was nicht

Wenn ein Eintrag sagt, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis arbeitet, dann steht das so in der Meldung der Aufsicht, und der Link führt Sie dorthin. Wenn ein Eintrag das Muster beschreibt, mit dem bei solchen Anbietern Geld eingesammelt wird, ist das unsere Einordnung auf Grundlage dessen, was Behörden und Verbraucherzentralen veröffentlichen und was uns gemeldet wird.

Wir sind keine Behörde, keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Rückholdienst. Wir führen keine eigenen Ermittlungen gegen Personen, erheben keine strafrechtlichen Vorwürfe und treffen keine Aussage über Schuld. Maßgeblich ist immer die Veröffentlichung der Behörde, auf die der Eintrag verlinkt.

Warum nicht jede Warnung hier landet

Aufsichtsbehörden warnen auch vor Sachverhalten, die für Privatanleger keine Rolle spielen, etwa vor Meldepflichtverstößen zwischen Instituten. Aufgenommen wird, was Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar betrifft: unerlaubte Bank- und Finanzgeschäfte, der Missbrauch fremder Firmennamen und Marktmanipulation.

Umgekehrt gilt: dass ein Anbieter hier fehlt, ist kein Gütesiegel. Zwischen dem Beginn einer unerlaubten Tätigkeit und einer veröffentlichten Warnung vergehen regelmäßig Monate. Prüfen Sie zusätzlich in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob überhaupt eine Erlaubnis besteht.

Nachahmung echter Unternehmen

Ein erheblicher Teil der Warnungen betrifft nicht den Namensträger, sondern Dritte, die den Namen eines echten, zugelassenen Unternehmens verwenden. Solche Einträge tragen einen ausdrücklichen Hinweis, dass das genannte echte Unternehmen selbst Ziel des Missbrauchs ist und mit den Angeboten nichts zu tun hat. Fehlt dieser Hinweis und müsste er stehen, schreiben Sie uns.

Aktualisierung und Rücknahme

Einträge werden aktualisiert, wenn die Behörde ihre Meldung ergänzt, und zurückgenommen, wenn die Warnung zurückgenommen wird. Eine Rücknahme halten wir offen fest, statt den Eintrag stillschweigend verschwinden zu lassen; das Verfahren steht unter Korrekturen.

Was wir mit Meldungen machen

Was uns Betroffene über das Meldeformular schreiben, fließt in die Einordnung ein, wird aber nicht als Eintrag veröffentlicht. Ein Eintrag entsteht nur aus einer veröffentlichten behördlichen Warnung. Personen aus Meldungen erscheinen niemals auf der Website. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Unabhängigkeit

geldzurueckholen.de nimmt kein Geld dafür, einen Eintrag zu erstellen, zu ändern oder zu entfernen. Es gibt keine bezahlte Platzierung im Register und keine Vermittlung an Kanzleien oder Rückholdienste gegen Provision. Sollte sich das jemals ändern, steht es hier, bevor es passiert.

Fragen zum Verfahren: [email protected]. Siehe auch Redaktionsrichtlinien und Redaktion.

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