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Warnliste 16 Einträge

Register der öffentlichen Warnungen

Jeder Eintrag geht auf eine veröffentlichte Warnmeldung einer Aufsichtsbehörde zurück, nennt Datum und Behörde, zitiert den Wortlaut und verlinkt das Original.

September 2026 16

Nichts gefunden? Das heißt nicht, dass ein Anbieter unbedenklich ist. Wir bilden veröffentlichte Warnungen ab, und nicht jede unerlaubte Tätigkeit ist bereits Gegenstand einer Warnung. Prüfen Sie zusätzlich die Unternehmensdatenbank der BaFin und melden Sie uns den Fall, wenn Ihnen etwas auffällt.

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Was eine BaFin-Warnung bedeutet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt öffentlich, wenn ein Anbieter in Deutschland erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ohne die dafür nötige Erlaubnis zu haben. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, das Einsammeln von Anlegergeldern: alles davon braucht eine Erlaubnis, und wer sie nicht hat, arbeitet illegal. Die Aufsicht schreibt das dann in einer Meldung auf, nennt den Namen und die Website, und stellt sie für jeden abrufbar ins Netz.

Für Sie als Anlegerin oder Anleger ist die Folge sehr konkret. Wo keine Erlaubnis besteht, gibt es auch keine Einlagensicherung, keine Aufsicht über das Geschäft und keine Stelle, die im Streitfall vermittelt. Das eingezahlte Geld liegt nicht auf einem getrennten Kundenkonto, sondern dort, wohin der Anbieter es überwiesen hat. Deshalb ist eine Warnung keine Formalie, sondern in aller Regel der Moment, in dem sich entscheidet, ob noch etwas zu retten ist.

Betrug, Abzocke oder nur unseriös?

Die Aufsicht benutzt das Wort Betrug selten. Sie stellt fest, dass eine Erlaubnis fehlt, und das ist ihr Auftrag. Was Menschen danach erleben, ist das immer gleiche Muster: eine Plattform mit steigenden Kursen, eine Betreuerin oder ein Betreuer am Telefon, gute Renditen auf dem Bildschirm, und in dem Moment, in dem ausgezahlt werden soll, eine Forderung. Eine Steuer. Eine Gebühr. Eine Versicherung. Ein Kontoupgrade. Jede dieser Zahlungen führt zur nächsten, und keine gibt jemals etwas frei, weil das angezeigte Guthaben nie existiert hat.

Wenn Sie an diesem Punkt stehen, hören Sie mit dem Zahlen auf. Das ist die einzige Entscheidung des ganzen Ablaufs, die vollständig bei Ihnen liegt und die sofort wirkt.

So prüfen Sie einen Anbieter selbst, in drei Minuten

  1. Diese Liste durchsuchen. Suchen Sie nach dem Firmennamen und zusätzlich nach der genauen Domain. Anbieter wechseln laufend den Namen und behalten Technik, Telefonnummern und Personal.
  2. Die Unternehmensdatenbank der BaFin befragen. Dort steht, wer eine Erlaubnis hat. Wenn ein Anbieter dort nicht auftaucht, ist er in Deutschland nicht zugelassen, unabhängig davon, was seine Website behauptet.
  3. Angezeigte Lizenznummern ignorieren. Lizenznummern, Registereinträge und Aufsichtssiegel auf der Seite eines Anbieters sind regelmäßig von echten Instituten abgeschrieben. Prüfen Sie die Nummer immer in der Datenbank der Behörde, nie auf der Seite, die Sie beurteilen wollen.
  4. Auf den Auszahlungstest achten. Fordern Sie früh eine kleine Auszahlung an. Was dann passiert, sagt mehr über einen Anbieter aus als jede Selbstdarstellung.

Woher die Einträge kommen

Jeder Eintrag in diesem Register geht auf eine veröffentlichte Meldung einer Aufsichtsbehörde zurück. Wir nennen die Behörde, das Datum der Veröffentlichung, zitieren den Wortlaut der Meldung unverändert und verlinken das Original, damit Sie jeden Satz nachprüfen können. Wir kürzen diese Zitate nicht und ergänzen sie nicht. Wie wir dabei vorgehen, steht unter Methodik; wie wir mit Fehlern umgehen, unter Korrekturen.

Eine zurückgenommene Warnung nehmen wir hier ebenfalls zurück. Wenn Sie ein Unternehmen vertreten und einen Eintrag für unrichtig halten, schreiben Sie uns; das Verfahren ist offen beschrieben.

Häufige Fragen
Was ist die BaFin-Warnliste?
Es ist keine einzelne amtliche Liste, sondern die Sammlung aller Verbrauchermitteilungen, mit denen die BaFin öffentlich vor einzelnen Anbietern warnt. Die Behörde veröffentlicht sie laufend und einzeln. Dieses Register führt sie an einer Stelle zusammen, mit Datum, Wortlaut und Link auf die Originalmeldung.
Ist ein Anbieter seriös, wenn er hier nicht steht?
Nein. Das Fehlen eines Eintrags bedeutet nur, dass zu diesem Namen keine veröffentlichte Warnung vorliegt. Zwischen dem Beginn einer unerlaubten Tätigkeit und der Warnung vergehen oft Monate. Prüfen Sie zusätzlich in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob überhaupt eine Erlaubnis besteht.
Was bedeutet unerlaubtes Finanzgeschäft konkret?
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Wer ohne diese Erlaubnis Anlegergelder entgegennimmt, verwaltet oder vermittelt, betreibt ein unerlaubtes Geschäft. Für Sie heißt das vor allem: keine Einlagensicherung und keine Aufsicht über den Umgang mit Ihrem Geld.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ein Anbieter hier steht?
Eine Warnung allein bewirkt keine Rückzahlung. Ob Geld zurückkommt, hängt weit mehr davon ab, wie Sie gezahlt haben: Kartenzahlungen lassen sich oft zurückbuchen, Überweisungen manchmal zurückrufen, solange das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegt, und eine bestätigte Krypto-Transaktion kann niemand rückgängig machen. Entscheidend ist, wie schnell Sie Ihre Bank erreichen.
Warum verlangt der Anbieter eine Gebühr, bevor er auszahlt?
Weil es die Fortsetzung des Betrugs ist. Steuer, Gebühr, Versicherung, Kontoupgrade: auf jede dieser Zahlungen folgt die nächste Forderung, und keine gibt ein Guthaben frei. Das angezeigte Guthaben hat nie existiert. Stellen Sie die Zahlungen ein und wenden Sie sich an Ihre Bank.
Jemand bietet mir an, das Geld zurückzuholen. Seriös?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Die BaFin warnt ausdrücklich vor sogenannten Rückholdiensten, die gegen Vorauszahlung tätig werden wollen. Häufig stammen diese Anrufe aus demselben Umfeld wie der erste Betrug, weil dort bekannt ist, wer bereits gezahlt hat. Niemand Seriöses verlangt Geld im Voraus und niemand Seriöses fragt nach Ihrer Wallet-Wiederherstellungsphrase.
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