Der zweite Betrug: Rückholdienste gegen Vorkasse
Nach dem Verlust kommt der Anruf, der verspricht, das Geld zurückzuholen. Woher diese Leute Ihren Fall kennen und woran Sie sie in einem Satz erkennen.
Geprüft von Martin Schreiber, 17.09.2026
Dieser Ratgeber ist für den Anruf, der nach dem Verlust kommt. Er kommt fast immer, er klingt hilfsbereit, und er trifft Menschen, die gerade nichts weniger gebrauchen können.
Warum ausgerechnet Sie angerufen werden
Nicht zufällig. Sie stehen auf einer Liste.
Namen, Telefonnummern, die Plattform, der eingezahlte Betrag, manchmal der Gesprächsverlauf: Diese Daten sind in diesem Geschäft die wertvollste Ware, die es gibt. Sie werden gehandelt, und häufig werden sie gar nicht erst verkauft, sondern von denselben Leuten ein zweites Mal verwendet.
Aus deren Sicht ist das ein gutes Geschäft. Wer einmal gezahlt hat, hat bewiesen, dass er zahlt. Er hat ein offenes Problem, er ist unter Druck, und er hat einen starken Grund zu hoffen. Das ist eine bessere Ausgangslage als bei jedem Erstkontakt.
Deshalb passt der Anruf so verdächtig gut zu Ihrer Lage. Das ist kein Zeichen von Kompetenz. Es ist das Erkennungsmerkmal.
Die Rollen, in denen sie auftreten
Die Kanzlei. Ein Name, der nach Sozietät klingt, ein Briefkopf, manchmal eine echte Registernummer, die von einer wirklich existierenden Kanzlei abgeschrieben wurde.
Der Ermittlungsdienst. „Blockchain-Forensik”, „Cyber Recovery”, „Asset Tracing”. Meist mit einem Bericht voller Wallet-Adressen und Pfeile zwischen Kästchen.
Der Chargeback-Spezialist. Verspricht, die Rückbuchung bei Ihrer Bank durchzusetzen, für eine Gebühr. Etwas, das Sie selbst kostenlos beantragen können.
Die Behörde. Die dreisteste Variante. Jemand gibt sich als Aufsicht, Polizei oder Staatsanwaltschaft aus, manchmal mit einer gefälschten Rufnummer im Display. Die BaFin ruft Privatpersonen nicht unaufgefordert an und verlangt nie Geld.
Die Wiedergutmachungsstelle. Ein „Entschädigungsfonds”, ein „Opferhilfefonds”, eine „Sammelklage”, der Sie nur noch beitreten müssten. Gegen eine Beteiligung an den Kosten.
Das eine Erkennungsmerkmal
Sie müssen sich keine fünf Varianten merken. Es gibt einen Satz.
Niemand Seriöses, der Ihnen bei einem Betrugsfall hilft, verlangt Geld im Voraus.
Das ist kein Erfahrungswert, sondern folgt aus der Sache. Wer wirklich etwas zurückholen kann, kann sich aus dem Erfolg bezahlen lassen. Wer Vorkasse verlangt, verdient am Versprechen und nicht am Ergebnis, und er verdient genauso gut, wenn nichts zurückkommt.
Dazu kommen zwei Begleitzeichen, die fast immer auftreten: Sie wurden kontaktiert, statt selbst jemanden zu suchen. Und es wird ein Ergebnis zugesagt, eine Quote, eine Frist, eine Erfolgsgarantie. Niemand, der ehrlich arbeitet, kann so etwas versprechen.
Der Bericht, der nichts beweist
Häufig bekommen Sie ein Dokument: Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Pfeile zwischen Kästchen, ein Logo oben rechts, vielleicht das Wort „forensisch”.
Diese Daten sind meist echt und als Leistung wertlos. Jede öffentliche Blockchain ist frei einsehbar. Jeder kann diese Angaben in einem Block-Explorer nachschlagen, kostenlos, in wenigen Minuten. Der Bericht beweist, dass jemand eine Website bedienen kann. Danach kommt die Rechnung.
Was technisch geht und was nicht
Nicht möglich: eine bestätigte Transaktion in einer Blockchain rückgängig machen. Das kann niemand, und es ist keine Frage von Aufwand oder Zuständigkeit, sondern die Eigenschaft, um derentwillen diese Netzwerke gebaut wurden.
Möglich: die Empfängeradresse bei den Kryptobörsen melden. Weitergeleitetes Geld landet fast immer wieder bei einer regulierten Börse wie Kraken, Coinbase, Bitpanda oder Bitcoin.de, die es auszahlen soll, und eine markierte Adresse kann dort blockiert werden.
Das ist der entscheidende Punkt: Diese Meldung machen Sie selbst, sie kostet nichts, und Sie brauchen dafür niemanden. Wer Ihnen dafür Geld abnimmt, verkauft Ihnen einen Anruf, den Sie kostenlos führen können.
Was Sie tun, wenn der Anruf kommt
Legen Sie auf, ohne etwas zu bestätigen. Rufen Sie keine Nummer zurück, die man Ihnen genannt hat, und die im Display erst recht nicht: Rufnummern lassen sich fälschen.
Geben Sie nichts heraus. Keine Kontodaten, keine TAN, keine Ausweiskopie, keine Zugangsdaten zu Ihrem Börsenkonto und unter keinen Umständen Ihre Wallet-Wiederherstellungsphrase oder private Schlüssel. Installieren Sie keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer.
Notieren Sie, was gesagt wurde, mit Datum, Uhrzeit, Nummer und Namen, und erstatten Sie Anzeige. Diese Anrufe sind selbst eine Straftat.
Wenn Sie schon gezahlt haben
Das ist häufiger, als die Betroffenen glauben, und es ist nichts, wofür man sich schämen muss: Die Masche zielt gezielt auf Menschen unter Druck.
Behandeln Sie diese Zahlung als eigenen Fall. Erfassen Sie sie getrennt von Ihrem ursprünglichen Verlust, in der Anzeige und gegenüber Ihrer Bank. Sie ist eine eigene Straftat, sie liegt zeitlich näher, und je jünger eine Zahlung ist, desto eher lässt sie sich noch zurückholen. Bei einer Überweisung zählen Stunden, bei Karte greift das Chargeback-Verfahren.
Welcher Weg bei Ihnen offen ist, steht im Ratgeber zu den Fristen. Und wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot echt ist, fragen Sie uns vorher. Das kostet nichts, und es ist genau die Frage, für die wir da sind.
- Woher kennt der Anrufer meinen Fall so genau?
- Weil die Daten aus dem ersten Betrug stammen. Listen von Geschädigten mit Namen, Telefonnummer, Plattform und Betrag sind in diesem Geschäft die wertvollste Ware und werden gehandelt oder direkt weiterverwendet. Dass jemand Ihre Plattform, Ihre Summen und manchmal den Namen Ihres früheren Beraters kennt, beweist keine Kompetenz. Es beweist nur, woher er kommt.
- Gibt es seriöse Anbieter, die verlorenes Geld zurückholen?
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Ansprüche durchsetzen, wenn ein greifbarer Gegner existiert, etwa eine Bank in der EU, an die überwiesen wurde. Sie rufen aber keine Geschädigten von sich aus an, versprechen keine Erfolgsquote und rechnen nach den üblichen Regeln ab. Sogenannte Rückholdienste, die Sie kontaktieren und vorab eine Gebühr verlangen, gibt es seriös nicht.
- Kann man eine Krypto-Transaktion technisch zurückholen?
- Nein. Eine bestätigte Transaktion in einer Blockchain ist endgültig, und das ist keine Frage von Aufwand oder Zuständigkeit, sondern die Eigenschaft, für die diese Netzwerke gebaut wurden. Wer Ihnen eine technische Rückführung verspricht, verkauft etwas, das es nicht gibt. Möglich ist nur, die Empfängeradresse bei Börsen zu melden, und das kostet nichts.
- Ich habe an einen Rückholdienst gezahlt. Was jetzt?
- Erfassen Sie diese Zahlung getrennt von Ihrem ursprünglichen Verlust und behandeln Sie sie als eigenen Fall. Sie ist eine eigene Straftat, sie liegt zeitlich näher, und je jünger eine Zahlung ist, desto eher lässt sie sich noch zurückholen. Rufen Sie sofort Ihre Bank an und erstatten Sie Anzeige, in der Sie beide Vorgänge getrennt darstellen.
- Anlagebetrug erkennen, bevor Sie zahlen Die elf Zeichen, an denen sich eine betrügerische Anlageplattform erkennen lässt, und die zwei Prüfungen, die zusammen unter fünf Minuten dauern.
- Geld zurückholen: welcher Weg, welche Frist Chargeback, Überweisungsrückruf, Lastschrift, Kryptobörse und Strafanzeige: welcher Weg bei welchem Zahlungsmittel greift und wie lange Sie dafür haben.
- Warum Betrüger Sie zu Kraken und Bitpanda schicken Der Weg vom ersten Kontakt bis zur fremden Wallet, Schritt für Schritt erklärt, und die drei Prüfungen, mit denen Sie erkennen, wem eine Wallet gehört.
- Eltern und Großeltern vor Finanzbetrug schützen Warum ältere Menschen gezielt angesprochen werden, woran Angehörige es früh erkennen und wie ein Gespräch gelingt, ohne dass sich jemand entmündigt fühlt.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für eine Beratung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale. Fehler melden Sie an [email protected]; wie wir damit umgehen, steht unter Korrekturen und Methodik.